Vorsorgevollmacht
16.10.2026Vorsorgevollmacht – ist das notwendig? Und wenn ja, wie? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Vortrag von Notarin Claudia Allkemper (www.ea-recht.de), der seinerseits im Verlauf die anwesenden Mitglieder sichtlich beschäftigte. Es gibt sicher Themen, die mehr Freude machen. Andererseits, sollte man selbst oder eine nahestehende Person geschäftsunfähig werden, dann gestaltet sich die ohnehin belastende Situation umso schwieriger, wenn eben die Frage der Bevollmächtigung nicht geklärt ist.
Und dieser Fall, das ist Realität kann sehr plötzlich durch Unfall, Schlaganfall oder auch durch eine beschleunigte entstehende Demenz eintreten, also nicht 80+. Ist nichts geregelt, dann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, der die betroffene Person nicht kennt. Konflikte mit Angehörigen sind vorprogrammiert. Selbst Ehegatten haben dann kaum Rechte, sie haben lediglich für 6 Monate befristet ein Mitspracherecht bei Gesundheitsangelegenheiten, wobei z.B. Demenz ja nicht einfach wieder verschwindet.
Eine Vorsorgevollmacht legt einen oder mehrere Bevollmächtigte fest. Statt zwei oder mehr Personen zu bevollmächtigen, empfiehlt es sich aber einen Bevollmächtigten und entsprechende Ersatzbevollmächtigte.
Schon hier zeigt sich, dass eine notarielle Beratung eine gute Idee ist, denn wie soll man wissen, was man festlegen soll, wenn man nicht weiß, was man festlegen könnte und sollte und was für Konsequenzen das hat.
Grundsätzlich ist eine privatschriftliche Form zwar für viele Fälle ausreichen, aber die verfügbaren Vordrucke sind für Laien eine Herausforderung und werden manchmal angezweifelt. Wird darüber hinaus zum Beispiel der Hausverkauf einer betreuten Person notwendig, ist die notarielle Form der Vollmacht erforderlich. Ansonsten ergeben sich langwierige Verzögerungen.
Grundlage einer Vollmacht ist 100% Vertrauen. Die Entscheidung ist schwerwiegender als die Frage einer Eheschließung, denn die benannte Person erhält im Falle der Geschäftsunfähigkeit durch die Vollmacht eben die volle Macht. Darüber hinaus gibt es auch ganz praktische Aspekte, denn die Person muss im Fall der Fälle räumlich wie zeitlich verfügbar und der Aufgabe gewachsen sein. Die Belastungen, die ein Bevollmächtigter zu tragen hat, sind nicht von der Hand zu weisen.
Notarielle Vollmachten können in einem zentralen Vorsorgeregister abgelegt werden, sodass sie für Mediziner und Juristen leicht auffindbar sind. Man muss halt bedenken, dass großer Stress entsteht, wenn ein Ernstfall eintritt und Vollmachten daheim ggf. nicht gefunden werden. Bei Vertrauensverlust lässt sich die Vollmacht widerrufen.
Die Vorsorgevollmach wird häufig mit der Patientenverfügung gekoppelt, die Angehörigen die Entscheidungslast abnimmt, wenn es auf das Ende zugeht.
Die Vorsorgevollmach wird häufig mit der Patientenverfügung gekoppelt, die Angehörigen die Entscheidungslast abnimmt. So kann ich zu Lebzeiten selbst bestimmen – Stecker ziehen oder auch nicht.
Wie so oft gilt, dass gut beraten ist, wer sich beraten lässt.