DSGVO – eigentlich was Gutes

25.09.2020

Eine Lanze für die Datenschutzgrundverordnung brach beim heutigen Frühstück Ralph Richter (Lichtflut.Medien), denn die DGSVO steht im Kern für unser aller Recht auf Selbstbestimmung, was die Erfassung und Verwendung unserer personenbezogenen Daten angeht. Seit 2018 dürfen Datenkraken nicht mehr so einfach ohne unsere Zustimmung all unsere Aktivitäten und Interessensgebiete im Internet verfolgen. Es liegt bei uns Nutzern, die entsprechenden Zustimmungen zu erteilen oder zu verweigern.
Im Umkehrschluss bringt die DGSVO für die Betreiber von Webseiten (von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen) Pflichten mit sich. Diese Pflichten erstrecken sich von der Verschlüsselung per https-Protokoll über eine transparente Datenschutzerklärung über die Datensparsamkeit bei Formulardaten bis hin zur Zustimmungspflicht zu Cookies sowie bei der Verwendung von Social Media Plug-ins. Wer die Einhaltung der Bestimmungen nicht dem Zufall überlassen will, darf froh sein, dass es gute Dienstleister wie Lichtflut.Medien gibt, die sorgsam beraten und Webauftritte entsprechend bedarfsgerecht gestalten.

Zurück zur Übersicht